TOP 3: Vorgartensatzung der Gemeinde Schöneck
Beschluss:
Die Beschlussfassung einer Vorgartensatzung wird so lange ausgesetzt, bis die Bürger der Gemeinde während einer Bürgerversammlung über diese Vorgartensatzung informiert wurden.
Begründung:
Um zu verhindern, dass sich die Bürger der Gemeinde bei einer so wichtigen, sie persönlich betreffenden Satzung, übergangen fühlen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass man sich als gemeindeverantwortliche/r VertreterIn mit einer zu spät durchgeführten Information nicht gerade positiv hervorhebt und der Anschein entsteht, man würde an den Bürgern vorbei entscheiden.