Städtebauliches Entwicklungskonzept 2035
Änderungsantrag:
Punkt 1, Satz 1, wird wie folgt geändert:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro für die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts 2035 zur Analyse künftiger Baugebiete zur Wohn- und Mischgebietsbebauung einzustellen.
Begründung:
Wenn schon ein Konzept erstellt wird, dann sollten darin nicht nur Wohn- sondern auch Mischgebiete enthalten sein. Ein Mischgebiet soll folgende Varianten enthalten:
-Wohngebäude
– Geschäfts- und Bürogebäude
– Einzelhandelsbetriebe
– Gastronomie und Beherbergungsbetriebe