Gemeindeeigenes Baugrundstück Dresdener Straße, Gemarkung Kilianstädten, Flur 13,Flurstück 37 teilweise
Änderungsantrag: Absatz 1, Satz 2, wird wie folgt geändert: Die rückwärtige Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus wird für Fahrzeuge bis mindestens 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht sichergestellt und ist für den Anliegerverkehr geöffnet.
Begründung:
Die Möglichkeit des Anliegerverkehrs muss gegeben sein, falls man seitens der Gemeinde in kommenden Jahren eine Nutzung oder Wohnbebauung auf dem bestehenden Feuerwehrgebäude realisieren möchte.